Miet- und Servicebedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen der Moviescreens Rental GmbH, Am Stadtmuseum 3, DE-49401 Damme
1. Vertragsgegenstand/Umfang der Leistung
Die Vermietung erfolgt neben den individuell speziell getroffenen Vereinbarungen im Miet- oder Service-Mietvertrag zu den nachstehenden allgemeinen Bedingungen (Miet- und Service- Mietbedingungen). Vertragsgegenständlich sind außerhalb von Online-Geschäften die in der Auftragsbestätigung im Einzelnen aufgeführten Gegenstände. Online-Geschäfte erfolgen ausschließlich mit gewerblichen Kunden, nicht mit Privatkunden, also nicht mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
Bestandteil des Vertrages sind die im schriftlichen Angebot vereinbarten Leistungen. Ein Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn die Auftragsbestätigung von Moviescreens Rental GmbH durch den Kunden unverändert schriftlich bestätigt wird. Spätestens mit der Anlieferung der Gegenstände am Einsatzort gelten die nachstehenden Bedingungen als anerkannt. Wird die Auftragsbestätigung einer juristischen Person durch einen Vertreter unterzeichnet, so gilt die juristische Person als Vertragspartner und ist für alle Ansprüche gegenüber der Moviescreens Rental GmbH vollumfänglich haftbar.
2. Mietzeit
Die Mietzeit wird in der Regel nach Tagen oder Wochen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt in der Regel einen Tag. Angefangene Tage zählen als volle Tage. Die Mietzeit beginnt spätestens mit dem Eintreffen der Gegenstände am Verwendungsort. Sie endet frühestens mit dem Wiedereintreffen der Gegenstände beim Vermieter.
3. Konditionen
Als Zahlungsmodalitäten gelten die jeweils auf der Auftragsbestätigung vereinbarten Konditionen zzgl. der zum Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Zahlungen per Scheck werden bei Online-Geschäften nicht akzeptiert. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums der Rechnungen der Moviescreens Rental GmbH berechnet die Moviescreens Rental GmbH vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Mieter kann gegen die Forderungen der Moviescreens Rental GmbH nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig gestellt ist.
4. Transport/Versand und Kosten
Der Transport/Versand der Gegenstände erfolgt auf Kosten des Mieters auf dem wirtschaftlichsten Weg, es sei denn, der Mieter hat ausdrücklich eine bestimmte Transport-/Versandart gewünscht. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten. Sämtliche Logistikkosten können im vereinbarten Miet- oder Service-Mietbetrag erhalten sein. Zusätzliche Logistikkosten, die durch eine vom Mieter veranlasste oder zu verantwortende Änderung der Bestellung, beispielsweise Veränderung der Gerätemenge, der geplanten zeitlichen Abfolge des vom Mieter bestellten Gebrauchs der Geräte oder des Einsatzortes der Geräte entstehen, gehen zu Lasten des Mieters und werden gesondert berechnet.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr der qualitativen Verschlechterung bis hin zum technischen Totalausfall der Mietgegenstände (Betriebsgefahr) wegen unsachgemäßen Behandelns oder Bedienens der Mietsache durch den Mieter oder Dritte geht unter Berücksichtigung der Transportvereinbarungen der Vertragsparteien bei Abholung oder Abgabe zum Speditionsversand oder Anlieferung der Mietsache vom Vermieter auf den Mieter über. Die Gefahr zufälligen Untergangs oder Verschlechterung oder Unmöglichkeit der Herausgabe der Mietsache (Leistungsgefahr) geht unter Berücksichtigung der Transportvereinbarung der Vertragsparteien bei Abholung oder Abgabe zum Speditionsversand oder Anlieferung der Mietsache vom Vermieter auf den Mieter über. Die Rückverlagerung der Gefahr vom Mieter auf den Vermieter erfolgt mit Rückgabe der Mietgegenstände an die Moviescreens Rental GmbH oder durch Abholung der Moviescreens Rental GmbH.
6. Schutz der Mietgegenstände/Versicherung
Der Kunde haftet für jegliche Schäden an Anlagen, Geräten und Zubehör, welche Moviescreens Rental GmbH zur Erfüllung des Auftrages mitführt. Insbesondere haftet der Kunde für Schäden durch Elementareinflüsse, Vandalismus sowie bei Untergang oder Verlust von Anlagen, Geräten und Zubehör (Diebstahl, usw.).
Bei Verlust der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, bei Beschädigung der Mietsache hat der Mieter den Neuwert zu ersetzen, wenn eine Reparatur unmöglich oder unwirtschaftlich wäre.
Der Kunde hat die nötigen Maßnahmen zu treffen, um Anlagen, Geräte und Zubehör von Moviescreens Rental GmbH von Witterungseinflüssen zu schützen. Der Kunde hat darum besorgt zu sein, dass die Anlagen, Geräte und Zubehör von Moviescreens Rental GmbH vom Zeitpunkt der Anlieferung (Ankunft der Lieferfahrzeuge am Veranstaltungsort) bis zum Zeitpunkt der Abholung (Abfahrt der Lieferfahrzeuge vom Veranstaltungsort) Dritten nicht zugänglich oder bewacht sind. Die Haftung über die Anlagen, Geräte und Zubehör bleibt auch bei Anwesenheit von Moviescreens Rental GmbH-Personal beim Kunden.
Mit der Unterzeichnung der Vertragsbedingungen / Auftragsbestätigung bestätigt der Kunde sämtliche Anlagen, Geräte und Zubehör, welche Moviescreens Rental GmbH zur Ausführung ihres Auftrages mitführt, gegen Feuer- und Elementarschäden sowie gegen andere Beschädigungen und Diebstahl versichert zu haben.
7. Gebrauch der Mietgegenstände
Die gemieteten Mietgegenstände sind Eigentum der Moviescreens Rental GmbH bzw. den Partnerunternehmen der Moviescreens Rental GmbH. Der Mieter hat sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, dem Gebrauch und dem Erhalt der Mietgegenstände verbunden sind, zu beachten und die Wartungs-, Pflege und Gebrauchsempfehlung der Moviescreens Rental GmbH zu befolgen. Eine Untervermietung der Mietgegenstände ohne ausdrückliche Genehmigung der Moviesreens Rental GmbH ist nicht gestattet. Der Mieter hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht der Moviescreens Rental GmbH die jederzeitige Überprüfung der Mietgegenstände. Zeigt sich im Laufe der Miete ein Mangel der Mietgegenstände, so hat der Mieter hiervon der Moviescreens Rental GmbH unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
8. Rückgabe der Mietgegenstände
Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die gemieteten Gegenstände nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an die Moviescreens Rental GmbH zurückzugeben (vgl. Mietzeit gemäß Ziffer 2.).
9. Verspätete Rückgabe
Bei verspäteter Rückgabe der Mietgegenstände (vgl. Rückgabe der Mietgegenstände gemäß Ziffer 8.) wird der Mietpreis nachberechnet. Das Recht von Moviescreens Rental GmbH, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt. Während der Dauer der Vorenthaltung ist der Mieter auch ohne Verschulden für den Schaden gegenüber Moviescreens Rental GmbH verantwortlich, der dadurch entsteht, dass die Mietsache verschlechtert wird, untergeht oder aus einem anderen Grund vom Mieter nicht herausgegeben werden kann.
10. Strom / Wasser
Der Mieter hat die Stromanschlüsse (Typ des Anschlusses sowie Absicherung) sowie Wasser gemäß Angebot Auftragsbestätigung bereit zu stellen. Die Kosten für die Erstellung eines Stromanschlusses sowie Strom- und Wasserkosten fallen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. Kann die Leistung oder eine Teilleistung aufgrund eines fehlenden Stromanschlusses oder fehlender Wasserversorgung nicht erbracht werden, so hat der Mieter die volle Leistung gemäß Angebot/Auftragsbestätigung zu bezahlen. Sämtliche Mehraufwendungen, die durch einen vom Mieter nicht sichergestellten Strom- oder Wasseranschlusses entstehen, fallen zu Lasten des Mieters.
11. Personalspesen
Bei Ganztagesdienstleistungen sind Verpflegung (mindestens eine warme Mahlzeit pro Tag) und Getränke (für den ganzen Tag) für das von Moviescreens Rental GmbH gestellte Personal vom Mieter in angemessener Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen. Ist dies dem Mieter nicht möglich, wird eine Spesenpauschale in Höhe der jeweils aktuellen Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen pro Person und Tag in Rechnung gestellt.
Ist es dem Moviescreens Rental GmbH-Personal nicht zumutbar, nach einer Veranstaltung den Rückweg anzutreten, oder findet ein Abend- oder Nachtabbau (Abbauende später als 23.00 Uhr) weiter als 50 km ab Hauptsitz der Moviescreens Rental GmbH statt, so hat der Mieter Hotelzimmer (Einzelzimmer mit Frühstück) in unmittelbarer Nähe vom Veranstaltungsort zu sorgen. Die Übernachtungskosten fallen zu Lasten des Mieters.
Bei Nichtgestellung eines wie vorab genannten Hotelzimmers bemisst sich die Höhe nach der jeweils aktuellen Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen. Im Einzelfall auch mehr, wenn dies die Kosten der jeweils aktuellen Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen übersteigt.
12. Sicherheitsleistungen
Die Moviescreens Rental GmbH ist berechtigt, eine Vorauszahlung des vereinbarten Miet- oder Service-Mietbetrages zu verlangen. Die Moviescreens Rental GmbH kann unabhängig davon verlangen, dass der Mieter für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Kaution der Mietgegenstände bei der Moviescreens Rental GmbH hinterlegt.
Die Kaution wird dem Mieter nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bzw. unbeschadeten Wiedereintreffen der gemieteten Gegenstände bei der Moviescreens Rental GmbH zurückgezahlt bzw. mit ausstehenden Ansprüchen verrechnet. Der Verrechnung seitens der Moviescreens Rental GmbH stimmt der Mieter mit Unterzeichnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.
13. Gewährleistung
Die Moviescreens Rental GmbH haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Haben die vermieteten Gegenstände zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Fehler, deren Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder in einem Umfang mindert, der einer Aufhebung gleichkommt, kann die Moviescreens Rental GmbH nach ihrer Wahl den Fehler beheben, die fehlerhaften Gegenstände austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit ist der Mieter von der Pflicht zur Mietzahlung befreit. Ist die Tauglichkeit der Mietgegenstände lediglich gemindert, so mindert sich der Miet- oder Service-Mietbetrag in entsprechendem Umfang. In Online- Geschäften übernimmt die Moviescreens Rental GmbH keine Gewähr für die funktionstüchtige Zusammenstellung der vom Mieter zum – ggf. gemeinschaftlichen – Gebrauch ausgewählten und gemieteten Geräte.
Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet die Moviescreens Rental GmbH nur soweit der entstandene Sachschaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die Moviescreens Rental GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde und soweit die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch die Moviescreens Rental GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde. Die Gewährleistungsrechte des Mieters sind zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Nach Fehlschlagen einer dem Mieter zumutbaren Anzahl von Nachbesserungsversuchen stehen dem Mieter die gesetzlichen Rechte zu.
Moviescreens Rental GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden und nicht für entgangenen Gewinn.
14. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet gegenüber der Moviescreens Rental GmbH für alle Schäden, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietgegenstände entstehen. Das gilt nicht, sofern der Mieter die Moviescreens Rental GmbH beauftragt, die Funktionen der Mietgegenstände für den Mieter zu aktivieren und nach den Vorgaben des Mieters aktiv zu halten. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung nach Gefahrübergang trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts der Mietgegenstände hat der Mieter vorbehaltlich der Bestimmung gem. der Ziffern 8 und 9. den Neuwert der Mietgegenstände zu ersetzen. Bei Anmietung von drahtlosen Mikroanlagen in den Bereichen III (VHF), IV und V (UHF) sowie von Betriebsfunkgeräten hat der Mieter sicherzustellen, dass der Einsatz der Anlagen nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfolgt.
15. Vorzeitiger Vertragsrücktritt
Bei Annullierung einer vereinbarten Dienstleistung schuldet der Mieter der Moviescreens Rental GmbH eine Konventionalstrafe gemäß nachfolgender Berechnung:
*Als Vertragsbeginn wird der erste Aufbautag bezeichnet. Die Prozentangaben beziehen sich auf die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Teilleistungen.
Moviescreens Rental GmbH kann aus wichtigen Gründen jederzeit und ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere und nicht abschließend der Zahlungsverzug (gemäß Sicherheitsleistungen Ziffer 12.) des Mieters, seit Annahme des Angebotes geänderte Tatsachen, welche die Vertragserfüllung für die Moviescreens Rental GmbH unzumutbar machen, vom Kunden unterlassene Mitwirkungshandlungen, usw.
16. Lizenzen
Beim Betreiben von Video- und Audiosystem dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben nur nach den Bedingungen der jeweiligen Lizenzinhaber erfolgen. Bei IT-Systemen darf mitzuverwendende Software nur für das einzelne dazu bestimmte Gerät benutzt werden. Beim Betreiben der Geräte darf mitzuverwendende Software nur nach den gesondert mitgeteilten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt die Moviescreens Rental GmbH im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterialien, sowie von Software von allen Schadenersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.Der Kunde ist für die Einholung von sämtlichen notwendigen Bewilligungen, Konzessionen, Lizenzrechten und Ähnlichem besorgt und hat alle damit verbundenen Auflagen zu tragen. Werden Anlagen und Geräte von der Moviescreens Rental GmbH wegen diesbezüglicher Verletzungen des Kunden konfisziert oder mit Pfand belegt, ist der Kunde der Moviescreens Rental GmbH dafür vollumfänglich schadenersatzpflichtig. Zudem wird auf die Ziffern 8. Rückgabe der Mietgegenstände und 9. Verspätete Rückgabe verwiesen, welche Anwendung finden.
17. Rechte Dritter
Der Mieter hat die gemieteten Gegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten seiner Gläubiger freizuhalten. Er ist verpflichtet, die Moviescreens Rental GmbH unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Vertragslaufzeit die gemieteten Geräte dennoch gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden.
Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich sind, sofern sich solche Eingriffe nicht ausschließlich gegen die Moviescreens Rental GmbH richteten. Zudem wird auf die Ziffern 8. Rückgabe der Mietgegenstände und 9. Verspätete Rückgabe verwiesen, welche Anwendung finden.
18. Lieferungen
Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit der Mietgegenstände. Unvorhergesehene, der Moviescreens Rental GmbH bei Vertragsabschluss weder bekannte noch für sie nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig bei der Moviescreens Rental GmbH oder bei einem ihrer Lieferanten, z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, Krieg, Naturkatastrophen, staatliche Maßnahmen etc., berechtigen die Moviescreens Rental vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
Die Moviescreens Rental GmbH ist gehalten, den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Mietgegenstände zu informieren und für den Zeitraum nicht vom Mieter zu vertretender Nichtverfügbarkeit auf die vereinbarte Miete zu verzichten bzw. diese anteilig zurückzuerstatten, soweit sie bereits gezahlt ist. Bei Online-Geschäften können keine Teillieferungen erfolgen.
19. Reinigung der Mietgegenstände
Der Mieter muss die Mietgegenstände sorgfältig behandeln. Wenn die Mietgegenstände derartig verunreinigt sind, dass kein weiterer Einsatz möglich ist, hat die Moviescreens Rental GmbH das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten für die ordnungsgemäße Reinigung dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Zudem wird auf die Ziffern 8. Rückgabe der Mietgegenstände und 9. Verspätete Rückgabe verwiesen, welche Anwendung finden.
20. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche zur Erfüllung des Auftrags mitgeführten Anlagen, Geräte, Zubehör, Werkzeuge, Verbrauchsmaterialien sowie Waren, welche speziell für die Erfüllung eines spezifischen Auftrages hergestellt oder angeschafft wurden (Ein- oder Mehrwegartikel) sind und bleiben jederzeit Eigentum von der Moviescreens Rental GmbH.
21. Änderungen von Modellen und Preisen
Die Moviescreens Rental GmbH behält sich vor, Änderungen der Modelle und der Preise nach Abstimmung mit dem Mieter zum Vertragsinhalt zu machen. In Online-Geschäften erfolgt die Preisbindung nicht durch die Bestellungseingangsbestätigung, sondern ausschließlich in der üblicherweise innerhalb eines Werktages erfolgenden Auftragsbestätigung der Moviescreens Rental GmbH.
22. Referenznennung und Fotos
Moviescreens Rental GmbH ist berechtigt, jede Veranstaltung mit Kunden- und Veranstaltungsname auf ihrer Referenzliste zu nennen (Homepage & Druck). Weiter ist die Moviescreens Rental GmbH berechtigt zu fotografieren, Videoaufnahmen und ausgewählte Bilder auf der Homepage, in Drucksachen und für jegliche eigene Werbezwecke zu nutzen.
23. Angebote und Unterlagen/Urheberschutz
Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen oder vergleichbare Unterlagen dürfen ohne Zustimmung von Moviescreens Rental GmbH vom Mieter weder vervielfältigt, geändert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Kommt ein Vertragsschluss nicht zu Stande, sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an die Moviescreens Rental GmbH herauszugeben, auch wenn es sich nur um eine einfache, unverbindliche Angebotsanfrage seitens des Anfragenden handelt, die keine Beauftragung zur Folge hat. Entsprechende digitale Unterlagen sind von alles Laufwerken und Speichermedien dauerhaft zu löschen. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung, verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe von EUR 5.000.000,00 an die Moviescreens Rental GmbH zu bezahlen. Das Recht der Moviescreens Rental GmbH, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
24. Geeigneter Aufbauort
Die Moviescreens Rental GmbH ist nicht berechtigt, den Aufbauort vor Durchführung des Vertrages auf seine Eignung zu überprüfen. Die Moviescreens Rental GmbH schuldet daher die Erbringung der Leistung bei einem üblichen Aufbauort ohne Erschwernisse. Der Mieter hat die Eignung des Aufbauortes für von Moviescreens Rental GmbH aufzustellende, zu errichtende oder aufzubauende Materialien sicherzustellen. Verzögert sich der Aufbau durch nicht von Moviescreens Rental GmbH zu vertretende Umstände, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Mehrkosten (z. B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliche Reisen des Personals etc.) zu tragen. Hier gelten die Preislistensätze der Moviescreens Rental GmbH und nur ersatzweise die ortsüblichen Sätze.
25. Subunternehmer
Es ist Moviescreens Rental GmbH gestattet, Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
26. Zutritt zum Objekt
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der/die Techniker bzw. das von der Moviescreens Rental GmbH gestellte Personal am Ausführungstermin ungehindert Zutritt zum Objekt zu erhalten. Andernfalls hat der Mieter den entstehenden Mehraufwand (z. B. Wartezeiten etc.) zu erstatten. Mangels Vereinbarung gelten die Preislistensätze der Moviescreens Rental GmbH und nur ersatzweise die ortsüblichen Sätze.
27. Überlassung an Dritte und Auslandsnutzung
Der Mieter darf die Mietgegenstände nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Moviescreens Rental GmbH Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder ins Ausland verbringen.Wird nach Ablauf der Mietzeit der Gebrauch der Sache vom Mieter fortgesetzt, so verlängert sich auch ohne Widerspruch von Moviescreens Rental GmbH der Miet- und Service-Mietvertrag nicht.
28. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort ist der Sitz der Moviescreens Rental GmbH in 49401 Damme. Bei Auslandsvermietungen gilt deutsches Recht zu den hier vereinbarten Bedingungen.
29. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Nichtige oder unwirksame Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Regelungszweck am Nächsten kommen.
30. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages außerhalb eines Online-Geschäfts und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel im vorstehenden Satz und die Änderung dieses Satzes. Sollte eine Bestimmung des Vertrages und dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon unberührt. Bei Online-Geschäften und Korrespondenz über die Webseiten der Moviescreens Rental GmbH gelten ergänzend die Inhalte zum Haftungsausschluss und Datenschutzhinweis, nachzulesen in unserem Impressum.
Gültig ab 01.06.2017